Bei Eintritt eines Schadenfalls ist die Geschäftsstelle innerhalb von 4 Arbeitstagen zu informieren. Dies kann vorgängig online, per Mail oder telefonisch unter +41 78 830 67 55 erfolgen.
Bei erheblicher Erkrankung oder Verletzung des Pferes ist der Tierarzt beizuziehen und dessen Anweisungen sind strikte einzuhalten. Es werden nur T ötungen von Pferden akzeptiert, für die ein eindeutiges Zeugnis des behandelden Tierarztes voliegt. In dringenden Fällen kann der behandelnde Tierarzt die Notschlachtung / Euthanasie des Tieres umgehend veranlassen.
Zur Abwicklung ist zwingend unser Schadenformular sowie das Tierarztzeugnis unter Angabe der Ursache und genauer Diagnose und Prognose und den entsprechenden Rechnungskopien einzureichen.
Bei unvollständig eingereichter Dokumentation ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet.
Wenn Sie bei AWIGO die Zusatzversicherung Heilungskosten abgeschlossen haben, reichen Sie zusammen mit unserem Schadenmeldeformular eine Kopie der Unterlagen (Schadenformular HORSE-RESCUE, Rechnungs- und Zeugniskopien) ein.
Bei Verenden eines Pferdes ausserhalb der Schweiz ist das offizielle Tierarztzeugnis noch mit einer Bestätigung der örtlichen Polizei über das Ableben des Pferds zu ergänzen.
Bitte beachten Sie zu den Schadenfällen auch die Allgemeinen Versicherungs- und Geschäftsbedingungen.