Schadenfall melden
Meldepflicht innerhalb 7 ArbeitstageN
Dieses Formular ist vom Eigentümer/in auszufüllen.
Bei Eintritt eines Schadenfalls ist die Geschäftsstelle innerhalb von 7 Arbeitstagen zu informieren.
Dazu bitte hier das Schadenformular ausfüllen.
Bei erheblicher Erkrankung oder Verletzung des Pferes ist der Tierarzt beizuziehen und dessen Anweisungen sind strikte einzuhalten. Es werden nur Tötungen von Pferden akzeptiert, für die ein eindeutiges Zeugnis des behandelden Tierarztes vorliegt. In dringenden Fällen kann der behandelnde Tierarzt die Notschlachtung / Euthanasie des Tieres umgehend veranlassen.
Zur Abwicklung ist zwingend unser Schadenformular sowie das Tierarztzeugnis unter Angabe der Ursache und genauer Diagnose und Prognose und den entsprechenden Rechnungskopien einzureichen.
Bei unvollständig eingereichter Dokumentation ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet.
